Grundsätze zum Verhalten im Wettbewerb

    „Wir bekennen uns uneingeschränkt zu rechtstreuen Verhalten im Wettbewerb“

    Nationale und internationale Bestimmungen regeln, wie Schuler seine Produkte und Technologien verkaufen oder in Kontakt mit Wettbewerbern treten darf. Die jeweiligen Bestimmungen sind für Schuler bindend. Jeder einzelne Mitarbeiter ist verpflichtet, sich daran zu halten.

    Schuler und seine Mitarbeiter achten den fairen Wettbewerb. Daher hält das Unternehmen die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.

    Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen mit Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (sogenannte Preis- und Konditionenbestimmung).

    Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, soll jeder Mitarbeiter in Zweifelsfragen den Compliance Officer kontaktieren.

    Nur in einem fairen Wettbewerb können sich die Marktteilnehmer frei entfalten. Deshalb gilt für uns im Wettbewerb um Marktanteile das Gebot der Integrität. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs zu achten und einzuhalten. Insbesondere dürfen Mitarbeiter mit Wettbewerbern keine Gespräche führen, bei denen Preise oder Kapazitäten abgesprochen oder preis- und kapazitätsrelevante Informationen ausgetauscht werden. Absprachen mit Wettbewerbern über einen Wettbewerbsverzicht, über die Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen oder über die Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Produktionsprogrammen sind unzulässig. Hierunter fallen auch informelle Gespräche, formlose "Gentlemen Agreements" oder "concerted actions", die eine der oben genannten Wettbewerbsbeschränkungen bezwecken oder bewirken. 




    Kontakt