Einhaltung und Überwachung

    „Wir überwachen konsequent die Einhaltung unserer Verhaltensrichtlinien“

    1. Konkretisierung im Rahmen von Einzelrichtlinien

    Der Chief Compliance Officer kann, zusätzlich zu dieser allgemeinen Verhaltensrichtlinie, für die Mitarbeiter der Schuler Gruppe konkretisierende Verhaltensrichtlinien zu einzelnen Compliance Themenstellungen einführen. Diese Einzelrichtlinien und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen werden bekannt gemacht.

    2. Information

    Schuler wirkt darauf hin, dass diese Verhaltensrichtlinie und ggf. zusätzliche Einzelrichtlinien durch das Management Board sowie sämtliche Mitarbeiter eingehalten werden. Jedem Mitarbeiter ist dieser Verhaltenskodex auszuhändigen. Es ist Aufgabe jeder Führungskraft von Schuler, sicherzustellen, dass die ihr zugeordneten Mitarbeiter diesen Verhaltenskodex kennen.

    3. Vorbeugung und Fragen

    Jeder Mitarbeiter von Schuler ist verpflichtet, bei Unsicherheit über richtiges Verhalten den Compliance-Verantwortlichen seiner Gesellschaft oder den Chief Compliance Officer der Schuler Group GmbH zu kontaktieren.

    4. Überprüfung der Verhaltensrichtlinie

    Die Konzernrevision achtet bei ihren Prüfungen auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und nimmt seine Regelungen in ihre Prüfkriterien auf; festgestellte Verstöße gegen den Verhaltenskodex sind an den Chief Compliance Officer zu melden.

    5. Verstöße und Sanktionen

    Die Verletzung dieses Verhaltenskodexes oder anderer unternehmenseigener Richtlinien/Regelungen kann nicht nur Disziplinarmaßnahmen, sondern auch zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, die zu Geld- und/oder Freiheitsstrafen führen können.




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