Grundsätze zur Verantwortung gegenüber Mitarbeitern

    „Wir leben eine zeitgemäße, faire und motivierende Führungskultur“

    Schuler gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt wird unterstützt. Schuler achtet das Recht auf Koalitionsfreiheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze. Jegliche Form von Zwangsarbeit und / oder Kinderarbeit lehnt Schuler ab.

    1. Führungskultur

    Jede unserer Führungskräfte trägt Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Sie muss sich deren Anerkennung durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz erwerben. Die Führungskraft setzt Vertrauen in ihre Mitarbeiter und vereinbart klare, ehrgeizige und realistische Ziele und räumt ihren Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein.

    2. Förderung der Mitarbeiter

    Den Erfolg von Schuler verdanken wir dem Wissen, den Erfahrungen und dem Engagement jedes einzelnen Mitarbeiters. Schuler investiert in die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter; Einsatz und Leistung werden besonders gefördert. So gewährleisten wir die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

    3. Fairness, Toleranz und Chancengleichheit

    Unsere Wertschätzung ist für alle Mitarbeiter gleich – unabhängig von Nationalität, Kultur, Religion, Weltanschauung, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung und Alter. Als weltweit operierendes Unternehmen begegnen wir unseren Mitarbeitern fair und offen sowie mit Verständnis und Toleranz. Das Unternehmen erwartet insofern von jedem Mitarbeiter einen sachorientierten, freundlichen und fairen Umgang mit Kollegen, Mitarbeitern und Dritten.

    4. Auftreten in der Öffentlichkeit

    Schuler befürwortet grundsätzlich das Engagement der Mitarbeiter in öffentlichen Funktionen auf kommunaler oder überregionaler Ebene. Wenn im Rahmen des Engagements Aktivitäten in einem Zusammenhang mit Schuler stehen, ist die vorherige Information des Vorgesetzten erforderlich. Die Mitarbeiter achten darauf, dass ihr Auftreten in der Öffentlichkeit dem Ansehen von Schuler nicht schadet. Bei privaten Meinungsäußerungen sollte eine Berufung auf die eigene Rolle oder Tätigkeit im Unternehmen unterbleiben.

    Medienkommunikation im Namen von Schuler erfolgt ausschließlich über die Abteilung Unternehmenskommunikation bzw. nur nach vorheriger Abstimmung mit dieser.

    5. Vermeiden von Interessenkonflikten

    Schuler legt Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter bei ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten. Zu solchen Konflikten kann es kommen, wenn ein Mitarbeiter für ein anderes Unternehmen tätig wird oder an ihm beteiligt ist. Deshalb ist das Betreiben eines Unternehmens oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung an einem Unternehmen, das mit Gesellschaften von Schuler ganz oder teilweise im Wettbewerb oder in einer Geschäftsbeziehung steht, nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Nebenbeschäftigungen und Beteiligungen, die nachweislich keinen Einfluss auf die Tätigkeit bei Schuler haben können. Unberührt hiervon bleiben die in den Gesellschaften bestehenden Regelungen über die Anzeige von Nebentätigkeiten.

    6. Datenschutz, Verschwiegenheit und Schutz der Rechte Dritter

    Schuler verpflichtet seine Mitarbeiter, Betriebs- und/ oder Geschäftsgeheimnisse von Schuler und seinen Geschäftspartnern zu sichern und zu bewahren. Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht unbefugt weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine ausdrückliche Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt. Die Mitarbeiter haben über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung striktes Stillschweigen zu bewahren. Die Richtlinien für den Gebrauch, den Zugriff auf und die Sicherheit von Software, Informationstechnologie, E-Mail, Inter-/Intranet und von Voice-Mail-Systemen sind zu beachten. Alle Bestimmungen des Datenschutzes, einschließlich der unternehmensinternen, sind einzuhalten.

    Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Bei der Datenqualität und bei der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugriff muss ein hoher Standard gewährleistet sein. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein, ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung sowie gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.

    Patente, Erfindungen und sonstiges Know-how sind für den Erfolg und die Zukunft von Schuler von existentieller Bedeutung. Kein Mitarbeiter darf daher neue Erkenntnisse oder Betriebsgeheimnisse in irgendeiner Form an Dritte weitergeben; dienstliche Unterlagen und Datenträger sind grundsätzlich vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen.

    Jeder Mitarbeiter hat wirksame Schutzrechte Dritter zu respektieren; ihre ungenehmigte Nutzung hat zu unterbleiben. Kein Mitarbeiter darf sich unbefugt Geheimnisse eines Dritten verschaffen oder nutzen. Unternehmenseigentum darf nur für betriebliche Zwecke genutzt werden.




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