Grundsätze zum Verhalten gegenüber Kapitalgebern

    „Wir sichern nachhaltigen Erfolg für unsere Kapitalgeber“

    1. Verantwortungsbewusste Unternehmensführung

    Die Schuler Group GmbH ist in erster Linie auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet. Dies wird durch anspruchsvolle Zielrenditen sowie eine am jeweiligen Unternehmenserfolg orientierte Dividende dokumentiert. Neben den Interessen unserer Aktionäre werden die Interessen unserer Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Kreditgeber und übrigen Stakeholder berücksichtigt.

    Die Grundstruktur für die Ausgestaltung einer verantwortungsbewussten, transparenten und auf Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung bilden die geltenden Gesetze, die Gesellschaftssatzung und die im Deutschen Corporate Governance Kodex zusammengefassten, international anerkannten Standards. Die regelmäßige Überprüfung und bedarfsgerechte Anpassung der wesentlichen Funktionen unseres Führungs- und Kontrollsystems gewährleisten, dass unsere wirtschaftlichen Ziele erreicht und alle berechtigten Ansprüche erfüllt werden können. Die Mitarbeiter von Schuler richten ihr gesamtes Handeln und Verhalten auf diese Unternehmensphilosophie aus. Sie denken und agieren unternehmerisch.

    2. Aktien-Erwerb und Insiderhandelsverbot 

    Grundsätzlich ist es allen Mitarbeitern von Schuler uneingeschränkt gestattet, mit Aktien oder sonstigen Wertpapieren der Schuler Group GmbH zu handeln. Allen unseren Mitarbeitern ist es jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausnahmslos untersagt

    • unter Verwendung einer Insiderinformation, unabhängig davon, ob diesebestimmungsgemäß im Rahmen der Funktionsverantwortung oder von dritter Seite erworben wurde, Aktien oder sonstige Wertpapiere der Schuler Group GmbH oder eines anderen Unternehmens der Schuler Group oder sich hierauf beziehende Wertpapiere oder Derivate, die öffentlich gehandelt werden, für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern
    • einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zumachen 
    • einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren der Schuler Group zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten

    Insiderinformation ist jede konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf ein Unternehmen der Schuler Group oder auf Insiderpapiere der Schuler Group selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere der Schuler Group erheblich zu beeinflussen.

    3. Informationspolitik und Informationen im Rahmen einer Wertpapieremission

    Schuler informiert zeitnah und gleichermaßen alle Kapitalmarktteilnehmer über die aktuelle Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsverlauf des Unternehmens. Darüber hinaus werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Insiderinformationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht, die auch auf unserer Internet-Seite abrufbar sind.

    Alle über ein öffentliches Angebot oder die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt verbreiteten Informationen müssen, auch wenn sie nicht zu Werbezwecken dienen, mit den im diesbezüglichen Wertpapierprospekt enthaltenen Angaben übereinstimmen, d. h. es dürfen insbesondere keine Informationen verbreitet werden, die nicht im entsprechenden Wertpapierprospekt enthalten sind.

     




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