ANDRITZ Schuler ist in erster Linie auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet. Dies wird durch anspruchsvolle Zielrenditen sowie eine am jeweiligen Unternehmenserfolg orientierte Dividende dokumentiert. Neben den Interessen unserer Aktionäre werden die Interessen unserer Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Kreditgeber und übrigen Stakeholder berücksichtigt.
Die Grundstruktur für die Ausgestaltung einer verantwortungsbewussten, transparenten und auf Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung bilden die geltenden Gesetze, die Gesellschaftssatzung und die im Deutschen Corporate Governance Kodex zusammengefassten, international anerkannten Standards. Die regelmäßige Überprüfung und bedarfsgerechte Anpassung der wesentlichen Funktionen unseres Führungs- und Kontrollsystems gewährleisten, dass unsere wirtschaftlichen Ziele erreicht und alle berechtigten Ansprüche erfüllt werden können. Die Mitarbeiter von ANDRITZ Schuler richten ihr gesamtes Handeln und Verhalten auf diese Unternehmensphilosophie aus. Sie denken und agieren unternehmerisch.
Grundsätzlich ist es allen Mitarbeitern von ANDRITZ Schuler uneingeschränkt gestattet, mit Aktien oder sonstigen Wertpapieren der Schuler Group GmbH zu handeln. Allen unseren Mitarbeitern ist es jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausnahmslos untersagt
Insiderinformation ist jede konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf ein Unternehmen ANDRITZ Schuler oder auf Insiderpapiere von ANDRITZ Schuler selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere der Schuler Group erheblich zu beeinflussen.
ANDRITZ Schuler informiert zeitnah und gleichermaßen alle Kapitalmarktteilnehmer über die aktuelle Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsverlauf des Unternehmens. Darüber hinaus werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Insiderinformationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht, die auch auf unserer Internet-Seite abrufbar sind.
Alle über ein öffentliches Angebot oder die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt verbreiteten Informationen müssen, auch wenn sie nicht zu Werbezwecken dienen, mit den im diesbezüglichen Wertpapierprospekt enthaltenen Angaben übereinstimmen, d. h. es dürfen insbesondere keine Informationen verbreitet werden, die nicht im entsprechenden Wertpapierprospekt enthalten sind.