Ab dem 1.1.2025 sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet E-Rechnungen (gem. EN16931) empfangen zu können (§14 Abs.1 UstG). Für den Versand einer E-Rechnung beachten sie bitte die Informationen auf unserem Datenblatt.
Die E-Mailadresse für den Versand Ihrer E-Rechnung richtet sich nach dem Leistungsempfänger:
Leistungsempfänger |
Zielpostfächer |
ANDRITZ Schuler GmbH |
invoice@schulergroup.com |
AWEBA Werkzeugbau GmbH Aue |
Ungültige/unvollständige Formate gem. EN16931 gelten als nicht wirksam zugestellte E-Rechnung. Sofern sie uns ein alternatives Format (Stellvertreter Belge oder Hybride Formate) zugestellt haben, können wir ihre Rechnung als sonstige Rechnung bis zum 31.12.2026 verarbeiten. Andernfalls erhalten sie eine Information per E-Mail und eine korrigierte Einsendung ist erforderlich.
Bei Hybriden Formaten ist sicherzustellen, dass es zwischen den Formaten (XML & PDF) keine Abweichung gibt!