der Ergebnisse Wurden die Ergebnisse der Risikoanalyse(n) für den Berichtszeitraum intern an maßgebliche Entscheidungsträger:innen kommuniziert? Es wird bestätigt, dass die Ergebnisse der Risikoanalyse(n) für den Berichtszeitraum intern gem. § 5 Abs. 3 LkSG an die maßgeblichen Entscheidungsträger:innen, etwa an den
Vorstand, die Geschäftsführung oder an die Einkaufsabteilung, kommuniziert wurden. Bestätigt ...
Letzte Änderung am 19.05.2025
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