Der Begriff Corporate Governance steht für die verantwortungsvolle Leitung und Kontrolle von Unternehmen mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Im Februar 2002 wurde die erste Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgestellt. Die erste Überarbeitung trat im Mai 2003 in Kraft, die aktuelle Version ist vom 15. Juni 2012. Für Formulierung und Weiterentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance, die so genannte „Cromme-Kommission“, zuständig.
Die Empfehlungen des Kodex behandeln die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt und den Schutz von Aktionärsinteressen. Grundlage des Kodex sind gesetzliche Vorgaben, vor allem aus dem Aktiengesetz.
Die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz wird jährlich abgegeben. Sie zeigt, an welchen Stellen und aus welchen Gründen Schuler von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abweicht.