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Schuler Deutschland
 

12.11.2009

Verhandlungen zwischen Schuler und IG Metall erfolgreich abgeschlossen

Die Verhandlungen zwischen dem Pressenhersteller Schuler und der IG Metall wurden Anfang November 2009 erfolgreich abgeschlossen. Unternehmen und Gewerkschaftsvertreter haben sich auf einen Ergänzungstarifvertrag für das Geschäftsjahr 2009/10 (1. Oktober 2009 bis 30. September 2010) geeinigt.

Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hat den deutschen Maschinen- und Anlagenbau hart getroffen. Zwischenzeitlich vermeldete der  Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) beim Auftragseingang Rückgänge von 40 Prozent und mehr. „Genau wie viele andere Unternehmen aus der Branche hat auch Schuler die Wirtschafts- und Finanzkrise sehr zu spüren bekommen. Wir haben daher frühzeitig ein Sparprogramm aufgelegt und im Mai 2009 ein Restrukturierungskonzept verabschiedet. Die dazugehörigen temporären Einsparungen bei den Personalkosten sind jetzt mit der IG Metall abschließend verhandelt worden“, erklärt Dr. Wolfgang Baur, Finanz- und Personalvorstand der Schuler AG. Die Gespräche wurden Anfang November 2009 mit der Formulierung eines Ergänzungstarifvertrages abgeschlossen.

Schuler setzt weiterhin konzernweit auf Kurzarbeit. Die Urlaubsgeldzahlung 2010 wird verschoben. Stattdessen wird ein Sockelbetrag von 300 Euro ausgezahlt. Wird das für den Konzern definierte Einsparziel ohne den Verzicht auf Urlaubsgeld erreicht, erfolgt die Auszahlung des Urlaubsgeldes im September 2010 unter Verrechnung mit dem Sockelbetrag. Wird zur Einsparung das Urlaubsgeld ganz oder teilweise benötigt, wird dieses entsprechend gekürzt. Das Weihnachtsgeld 2009 wird ausgezahlt. Bei Beschäftigten, die keine Kurzarbeit leisten, werden Arbeitszeit und Entgelt um zehn Prozent gesenkt. Die Entgeltabsenkung entspricht zwei Ausgleichstagen pro Monat. Dadurch ist die Balance zu den Kurzarbeitern sichergestellt. In den leitenden Ebenen wurden individuelle Vereinbarungen zum temporären Entgeltverzicht abgeschlossen. Über die beschlossenen Restrukturierungsmaßnahmen hinaus werden während der Laufzeit des Ergänzungstarifvertrages keine weiteren betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen.

Der Ergänzungstarifvertrag gilt für das Geschäftsjahr 2009/10 (1. Oktober 2009 bis 30. September 2010) mit Option auf Verlängerung für das folgende Geschäftsjahr. Die Verhandlungspartner verpflichten sich zur regelmäßigen Überprüfung der Einsparziele.

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