Die Schuler AG emittiert Wertpapiere, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, und ist gemäß § 10 WpPG verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein sogenanntes "Jährliches Dokument" zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Schuler AG in den vorausgegangenen zwölf Monaten (vom 25. Januar 2011 bis zum 25. Januar 2012) auf Grund der in § 10 Absatz 1 WpPG genannten wertpapierrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Nachfolgend finden Sie die entsprechende Auflistung. Sämtliche Veröffentlichungen können in gedruckter Form bei der Gesellschaft angefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, veraltet sein können.
Ad hoc-Meldung vom 25. Januar 2012
Ad hoc-Meldung vom 24. November 2011
Ad hoc-Meldung vom 8. November 2011
Ad hoc-Meldung vom 18. August 2011
Ad hoc-Meldung vom 15. Juni 2011
Ad hoc-Meldung vom 10. Juni 2011
Ad hoc-Meldung vom 26. Mai 2011
Ad hoc-Meldung vom 9. Mai 2011
Ad hoc-Meldung vom 26. Januar 2011
Gemäß § 15a WpHG sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie Personen mit Führungsaufgaben verpflichtet, der BaFin und der Gesellschaft den Erwerb und die Veräußerung von Aktien unserer Gesellschaft beziehungsweise sich darauf beziehender Finanzinstrumente mitzuteilen.
Göppingen, 25. Januar 2012
Schuler Aktiengesellschaft
Der Vorstand